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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Datenschutzerklärung der LearnTech Academy

(in der Folge AGB) gemäß § 32 KartellG angezeigt am 1.7.2014

 

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden
Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Vertragsabschluss

a) Unsere Anbote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc, abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.

b) Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

c) Terminverschiebung führt nicht zu einer automatischen Stornierung des Auftrages. Stillschweigen wird als Zusage angenommen (in Bezugnahme auf OGH, JBI 1993,782,784)

d) gilt für das Schulungsressort: Da aus Qualitätsgründen nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Aus logistischen Gründen ersuchen wir Sie, dass Sie sich bis 10 Tage vor Seminarbeginn schriftlich anmelden, da wir sonst Ihre Teilnahme am jeweiligen Seminar nicht gewährleisten können, das gilt auch für online Buchungen, Ausnahme sind Buchungen von Rest- & Stornoplätzen, welche bis 48Std. vor Seminarbeginn bestellt werden können.
Bei pauschalen Preisen für Inhouse-Veranstaltungen gilt, die in den Auftragsbestätigungen zugelassene Höchstteilnehmeranzahl, sollte diese überschritten werden, kommt es zu einer Vergebührung pro Teilnehmer und Schulungstag von €159.- excl..

e) gilt für das Schulungsressort: Die LearnTech Academy behält sich vor, angekündigte bzw. terminisierte Seminare aus zwingenden, außertourlichen Gründen (außergewöhnliche Ereignisse wie Brand, Naturkatastrophen, Erkrankungen/Verunfallen von/des Vortragenden sowie Epidemien und Pandemien) zu verschieben oder abzusagen. Bereits einbezahlte Teilnahmegebühren werden aus dem Fall der Verschiebung nicht  refundiert, sondern ein Ersatztermin gestellt. Erst bei einer vollständigen Absage durch die LearnTech Academy ohne Ersatztermine werden die bereits eingezahlten Gelder rücküberwiesen.

3. Entgelt

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc, verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Außerordentliche Kosten wie Neuaus- und Zustellungen von Zertifikaten(Neu-/Ersatzausstellung €39,90 excl. per Stk.), Teilnehmerlisten, Evaluierungsbögen, Ausgangsrechnungen udgl. unterliegen der Gebührenverordnung vom 1.1.2016.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

a) Die Teilnahmegebühren sind ausnahmslos vor dem betroffenen Veranstaltungstermin fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

b.) Bei Veranstaltungen welche als Personal-Coaching oder Inhouse-Veranstaltungen an Wochenendtagen(Sa/So) abgewickelt
 werden, wird ein Aufschlag von 50% auf den Tagessatz in Anrechnug gebracht.

c) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Mahnungs-/Bearbeitungsgebühren in der Höhe von einmalig €35.-excl., bzw. ab der zweiten Mahnung eine Mahnungs-/Bearbeitungsgebühren in der Höhe von 2% des Nettoauftragswertes in Rechung zu stellen.

d) Bei externen Veranstaltungen nehmen Sie bitte die Einzahlungsbestätigung zum Seminar mit, oder faxen Sie uns diese auf +43(0)316/908 147 zu. Ohne Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Ihren Platz an andere Teilnehmer abzugeben. Das gilt auch bei online Buchungen.

     Bei Inhouse-Veranstaltungen ist die gesamte Summe lt. Auftragsbestätigung vor Veranstaltung zu bezahlen.
     Die angefallenen Spesen werden im Anschluß nach der Veranstaltung und nach Aufwand verrechnet und unterliegen einem
     Zahlungsziel von 10 Wochentagen, außer es ist anderst vereinbahrt! Bei pauschalen Preistagessätzen gilt die, in den
     Auftragsbestätigungen vereinbahrte Höchstteilnehmeranzahl, sollte diese  überschritten werden, kommt es zu einer
     Vergebührung in der Höhe von €159.-excl. pro Teilnehmer.     

5. Rücktritt vom Vertrag

a) Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug
(Pkt VII) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

b) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflich-tungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw Sicherstellungen zu fordern oder - gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist - vom Vertrag zurückzutreten.

c) Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

d) Im Fall einer Verhinderung bitten wir Sie um schriftliche Stornierung bis 14 Tage vor Seminarbeginn (Datum des Poststempels). Bei Abmeldung nach dieser Frist, aber vor Seminarbeginn, verrechnen wir eine Stornogebühr von 100%. Bei Nichtteilnahme ohne Benachrichtigung, Abbruch bzw. einseitiger Beendigung des Seminars durch den/die TeilnehmerIn, müssen wir die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung stellen. Eine teilweise Rückerstattung des Seminarbeitrages ist nicht möglich. Bei Nominierung eines Ersatzteilnehmers entfällt selbstverständlich die Stornogebühr. Das gilt auch bei online Buchungen.

e.) Wochenend- und Feiertagszuschlag: Seminare/Workshops/Coachings führen wir auf Ihren Wunsch auch an Samstag, Sonn- und Feiertagen durch. In diesem Fall berechnen wir einen Zuschlag von 25% des verrechneten Seminarpreises.

6. Inkasso- und Mahnspesen

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 8,50 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 11,90 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, zB die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des BMwA über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt.

7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

a) Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw organisiert. Dabei werden für Transport bzw Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.

b) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart angenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern.
Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Handelt es sich um eine verderbliche Ware und/oder ist Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware ohne vorherige Androhung auf Rechnung des säumigen Kunden selbst zu einem angemesse-nen Preis zu veräußern.

c) Forderungen, Klagen und Ansprüche aus allfälligen Geschäfte gehen zu Lasten des Produkt-lieferanten (Hersteller)

d) gilt für das Schulungsressort: Nach Beendigung der Veranstaltung erhält jede/r Teilnehmer, der/die zumindest 80% der Ausbildungsdauer anwesend war, das LearnTech Academy Zertifikat.Das gilt auch bei online Buchungen.

8. Gefahrenübergang

Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den Transporteur - auch bei Lieferung frei Bestimmungsort - auf den Käufer über.

9. Lieferfrist

a) Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

b) Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens, der LearnTech Academy, Strassgangerstr. 289A, 8053 Graz.

11. Geringfügige Leistungsänderungen

Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw Lieferver-pflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Lehrinhaltstoffe etc).

12. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

a) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

a) Im Sinne der § 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt-zugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

13. Schadenersatz

a) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

b) Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

c) Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

14. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

a) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

b) Bei Zurückforderung bzw Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

c) Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung.

d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.

e) Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen.

f) Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

16. Forderungsabtretungen

a) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.

b) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

17. Zurückbehaltung

Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

18. Terminsverlust

Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

19. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

20. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

a) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Ihm steht grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn er glaubt, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann er sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

b) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

c) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

d.) Für eigenmächtiges Handeln der Trainer, Coaches, und Referenten, welches ohne Auftrag und/oder der Zustimmung der LearnTech Academy erfolgt,
übernimmt die LearnTech Academy keine Haftung, und hält sich somit schad- und klaglos.

     e.) Newsletter: Sie haben die Möglichkeit, über unsere Website unseren Newsletter zu abonnieren. Hierfür benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse
          und ihre Erklärung, dass Sie mit dem Bezug des Newsletters einverstanden sind. Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben,
          senden wir Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail mit Bestätigung der Anmeldung. Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren.
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      f.) Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung)
          und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO.

21. Allgemeine Datenschutzerklärung

Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden. Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei werden Daten wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse oder E-Mail-Adresse werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLH ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.

23. Druckfehler

Aufgrund von Druckfehlern, behalten wir uns das Recht vor, nachträgliche Änderungen vorzunehmen.

Unsere Zertifizierungen


Öffentliche Förderungen möglich!

Mitarbeit im Komitee 031 des
Austrian Standards Institute

 

 

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